Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
1. Diese Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten grundsätzlich für Geschäftssabwicklungen
zwischen dem Kunden und der Fa. TFS - Technischer Fachhandel Sensenbrenner - Willstätt
(nachstehend als Lieferant bezeichnet) , als im voraus vereinbart.
Abweichungen haben nur Gültigkeit, wenn diese vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
Bestätigungsfrist 5 Tage nach Auftragserteilung. Die übrigen Bedingungen werden aber nicht berührt.
2. Werden vom Kunden Auftragsbestätigungen verlangt, so erhält er diese binnen 5 Tagen ausgefüllt
zurück, ansonsten werden keine Auftragsbestätigungen ausgestellt.
3. Lieferungen
Lieferungen unter € 500,-- erfolgen unfrei zzgl. Verpackung und Versandkostenanteil,
Lieferungen ab € 500,-- netto erfolgen frei Haus.
Sämtliche Lieferungen werden auf dem günstigsten Weg sowie schnellstens erledigt. Sollten sich für
Lieferungen Schwierigkeiten infolge von höherer Gewalt, Beschädigung, Streik, Diebstahl o.ä. ergeben,
erklärt sich der Kunde bereit, die Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt , bzw. Teilmengen in mehreren
Lieferungen abzunehmen.
4. Sollte der Kunde besondere Lieferungswünsche haben (Expreß u.a.), so gehen die daraus
entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden.
5. Der Gefahrenübergang tritt mit Aushändigung bzw. Bestätigung der Lieferpapiere der Ware ein.
6. Im Falle einer Beanstandung muß der Kunde dies spätestens 3 Tage nach Erhalt dem Lieferanten
anzeigen, wobei sich der Lieferant vorbehält, die beschädigte Ware zurückzunehmen und gegen
einwandfreie Ware auszutauschen oder einen Preisnachlaß zu gewähren, welcher vom Lieferanten
festgesetzt wird.
Beim Umtausch von falsch bestellter Ware durch den Kunden gehen sämtliche daraus entstehenden
Kosten zu Lasten des Kunden.
7. Zahlungen
Maßgebend sind nur die auf den Rechnungsformularen angegebenen Zahlungsmöglichkeiten; alle
anderen sind ungültig, sofern sie nicht zwischen dem Kunden und Lieferanten vereinbart sind, in der
Form, daß der Lieferant geänderte Zahlungsbedingungen und Termine schriftlich binnen 5 Tagen
nach Auftragserhalt bestätigt.
Zahlungen mit Wechsel oder Scheck werden vorbehaltlich bis zur Einlösung anerkannt.
8. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Die Waren des
Lieferanten können nicht ohne seine ausdrückliche schriftliche Erklärung weiterveräußert, verpfändet
oder in irgendeiner anderen Weise an Dritte weitergegeben werden.
Bei Zahlungsverzug ist der Lieferant berechtigt, Mahnungen und Verzugszinsen an den Kunden
weiterzureichen, welche mindestens 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundes-
bank liegen.
Ebenso bleibt es dem Lieferanten vorbehalten, den Rechnungsbetrag einzuklagen, wobei die
entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden gehen. Nichtbezahlte Mahngebühren können vom
Lieferanten nachgefordert bzw. eingeklagt werden.
Der Gerichtsstand ist das AG Kehl oder LG Offenburg.